Behandlung bei Zwängen
Du bist ja zwanghaft.“
Diese Redewendung beschreibt in humorvoller Art und Weise, einen Menschen, der
etwas zu genau, etwas zu pedantisch ist. Vielleicht kennen Sie auch Menschen,
denen Sie einen „Putzfimmel“
attestieren, weil es dort jederzeit blitzt und blinkt. Ist das noch eine normale Handlung oder schon eine krankhafte Störung? Wo genau liegt hier
die Grenze?
Der Übergang von
normalem zu zwanghaften Verhalten verläuft oft fließend
So sammeln viele Menschen Dinge, wie z.B. Briefmarken. Aber
wann hört das entspannende Vergnügen auf und wo fängt der Sammelzwang an? Eine Zwangsstörung ist dann gegeben, wenn es
sich um kraft- und zeitraubende
Verhaltensmuster handelt, die den Alltag des Betroffenen stark
beeinflussen. Bei einer Zwangsstörung unterscheidet man zwischen Zwangsgedanken und den Zwangshandlungen.
Zwangsgedanken
Zwangsgedanken
sind Gedanken, die sich dem Betroffenen immer wieder gegen seinen Willen
aufdrängen. Das können bestimmte Sätze sein oder auch Vorstellungen oder
Impulse etwas Bestimmtes tun zu müssen. Zwangsgedanken werden als stark
beängstigend und unannehmbar erlebt, ein Unterdrücken dieser Zwangsgedanken ist
meist nicht möglich. Oft haben diese Gedanken gewalttätige Inhalte.
Zwangshandlungen
Zwangshandlungen
sind sichtbare Verhaltensweisen, wie z.B. das mehrmalige Überprüfen, ob die
Haustür verschlossen ist. Oftmals müssen diese Zwangshandlungen in derselben
Art und Weise ablaufen, man spricht dann von einem Zwangsritual. Zwangshandlungen werden zwar bewusst ausgeführt, sind
aber nicht gewollt. Häufig versuchen
Erkrankte, durch diese Zwangshandlungen befürchtete Gefahren zu verhindern.
Dabei stehen die ständig wiederholten Zwangshandlungen aber oftmals in keinem
Verhältnis zu dem, was sie verhindern sollen.
Oftmals werden die
Zwangshandlungen von den Betroffenen selbst als unsinnig erlebt.
Zwangshandlungen haben nur kurzfristig eine entlastende und
beruhigende Wirkung auf den Betroffenen. Allerdings wird die beruhigende
Wirkung immer geringer, je öfter eine Zwangshandlung ausgeführt werden muss.
Somit werden die Handlungen immer häufiger und der Betroffene kann sich gegen
die drängenden Impulse, die Handlung auszuführen, immer weniger wehren, da
sonst die Ängste und Befürchtungen
immer übermächtiger werden würden.
Therapie von Zwangsstörungen
Bis vor wenigen Jahren galten Zwangserkrankungen als schwer behandelbar, doch heute ist dies
anders. Die besten Ergebnisse werden ähnlich wie bei der Behandlung von Angststörungen mit der Verhaltenstherapie erzielt. Hierbei wird
ungewolltes, da störendes Verhalten
abgelegt und neues, gewolltes Verhalten erlernt. Bei vielen
Betroffenen wirkt die Verhaltenstherapie langfristig.
Wie bei den Angststörungen wird der Betroffene mit den von
ihm gefürchteten und entsprechend vermiedenen Reizen konfrontiert. Bevorzugt wird die Konfrontation in Alltagssituationen, bei der der
Zwangserkrankte an der Durchführung seiner Zwangsrituale
gehindert wird. Der Betroffene erlernt dadurch, für ihn schwierige Situationen
ohne Zwangshandlungen bzw. Zwangsgedanken zu bewältigen. Dazu folgendes
Beispiel: Der Betroffene leidet an einem Waschzwang. Nun wird der Erkrankte
daran gehindert, seine Hände nach Berührung eines schmutzigen Objektes zu
waschen bis ein Spannungsabfall eintritt, dies bedeutet, dass nun die Angst
geringer geworden ist. Der Patient muss dabei die einsetzende Angst und
Spannung aushalten, um Zwangshandlungen zu verhindern.