Heilpraktiker für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)

Zwänge

Behandlung bei Zwängen Du bist ja zwanghaft.“ Diese Redewendung beschreibt in humorvoller Art und Weise, einen Menschen, der etwas zu genau, etwas zu pedantisch ist. Vielleicht kennen Sie auch Menschen, denen Sie einen „Putzfimmel“ attestieren, weil es dort jederzeit blitzt und blinkt. Ist das noch eine normale Handlung oder schon eine krankhafte Störung? Wo genau liegt hier die Grenze? Der Übergang von normalem zu zwanghaften Verhalten verläuft oft fließend So sammeln viele Menschen Dinge, wie z.B. Briefmarken. Aber wann hört das entspannende Vergnügen auf und wo fängt der Sammelzwang an? Eine Zwangsstörung ist dann gegeben, wenn es sich um kraft- und zeitraubende Verhaltensmuster handelt, die den Alltag des Betroffenen stark beeinflussen. Bei einer Zwangsstörung unterscheidet man zwischen Zwangsgedanken und den Zwangshandlungen. Zwangsgedanken Zwangsgedanken sind Gedanken, die sich dem Betroffenen immer wieder gegen seinen Willen aufdrängen. Das können bestimmte Sätze sein oder auch Vorstellungen oder Impulse etwas Bestimmtes tun zu müssen. Zwangsgedanken werden als stark beängstigend und unannehmbar erlebt, ein Unterdrücken dieser Zwangsgedanken ist meist nicht möglich. Oft haben diese Gedanken gewalttätige Inhalte. Zwangshandlungen Zwangshandlungen sind sichtbare Verhaltensweisen, wie z.B. das mehrmalige Überprüfen, ob die Haustür verschlossen ist. Oftmals müssen diese Zwangshandlungen in derselben Art und Weise ablaufen, man spricht dann von einem Zwangsritual. Zwangshandlungen werden zwar bewusst ausgeführt, sind aber nicht gewollt.  Häufig versuchen Erkrankte, durch diese Zwangshandlungen befürchtete Gefahren zu verhindern. Dabei stehen die ständig wiederholten Zwangshandlungen aber oftmals in keinem Verhältnis zu dem, was sie verhindern sollen. Oftmals werden die Zwangshandlungen von den Betroffenen selbst als unsinnig erlebt. Zwangshandlungen haben nur kurzfristig eine entlastende und beruhigende Wirkung auf den Betroffenen. Allerdings wird die beruhigende Wirkung immer geringer, je öfter eine Zwangshandlung ausgeführt werden muss. Somit werden die Handlungen immer häufiger und der Betroffene kann sich gegen die drängenden Impulse, die Handlung auszuführen, immer weniger wehren, da sonst die Ängste und Befürchtungen immer übermächtiger werden würden. Therapie von Zwangsstörungen Bis vor wenigen Jahren galten Zwangserkrankungen als schwer behandelbar, doch heute ist dies anders. Die besten Ergebnisse werden ähnlich wie bei der Behandlung von Angststörungen mit der Verhaltenstherapie erzielt. Hierbei wird ungewolltes, da störendes Verhalten abgelegt und neues, gewolltes Verhalten erlernt. Bei vielen Betroffenen wirkt die Verhaltenstherapie langfristig. Wie bei den Angststörungen wird der Betroffene mit den von ihm gefürchteten und entsprechend vermiedenen Reizen konfrontiert. Bevorzugt wird die Konfrontation in Alltagssituationen, bei der der Zwangserkrankte an der Durchführung seiner Zwangsrituale gehindert wird. Der Betroffene erlernt dadurch, für ihn schwierige Situationen ohne Zwangshandlungen bzw. Zwangsgedanken zu bewältigen. Dazu folgendes Beispiel: Der Betroffene leidet an einem Waschzwang. Nun wird der Erkrankte daran gehindert, seine Hände nach Berührung eines schmutzigen Objektes zu waschen bis ein Spannungsabfall eintritt, dies bedeutet, dass nun die Angst geringer geworden ist. Der Patient muss dabei die einsetzende Angst und Spannung aushalten, um Zwangshandlungen zu verhindern.